Goldenes Visum
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Worum handelt es sich?
Seit der Einführung des Goldenen Visums im Jahr 2013 können Nicht-EU-Bürger in Spanien leben, wodurch sie die europäische Staatsbürgerschaft erhalten. Wenn Sie und Ihre Familie in Spanien leben oder arbeiten wollen und aus einem Nicht-EU-Land kommen, benötigen Sie das Goldene Visum. Dieses erlaubt es den Inhabern auch, sich innerhalb des Schengen-Raums frei zu bewegen. Um das Goldene Visum zu erhalten, müssen Sie zunächst eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Kauf einer oder mehrerer Immobilien mit einem Wert von mehr als 500.000€.
- Der Erwerb von Anteilen an spanischen Unternehmen mit einem Betrag von mehr als 1.000.000€.
- Der Kauf von spanischen Staatsanleihen mit einem Betrag von mehr als 2.000.000€.
- Die Realisierung von Geschäftsprojekten von allgemeinem Interesse.
- Eine Einzahlung von mindestens 1.000.000 € auf spanische Bankkonten.
Die erste Investition muss hypothekenfrei sein, daher müssen Sie über den erforderlichen Betrag in bar verfügen.
Außerdem müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Nicht illegal in Spanien leben.
- Über 18 Jahre alt sein.
- Sie sind weder in Spanien noch in den Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gewohnt haben, vorbestraft.
- Ihre Einreise darf in keinem der Schengen-Länder verweigert worden sein.
- Besitz einer privaten oder öffentlichen Krankenversicherung, die bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer abgeschlossen wurde.
- Sie verfügen über finanzielle Mittel, um sich während Ihres Aufenthalts in Spanien selbst zu versorgen.
Zunächst erhalten Sie das Goldene Visum für zwei Jahre. Es kann alle zwei Jahre verlängert werden, auch wenn Sie das Land während dieser Zeit nicht ein einziges Mal besucht haben. Die Staatsbürgerschaft kann nach 10 Jahren erworben werden.
Kann ich meine Familie mitbringen?
Ja. Ein Familienmitglied kann ein Aufenthaltsvisum beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten. Dazu gehören der Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren, Kinder über 18 Jahren, wenn sie wirtschaftlich unterhaltspflichtig sind, Kinder, die aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, und (in einigen Fällen) die Eltern des Antragstellers.
Die folgenden Dokumente sind erforderlich:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Antragsteller unterzeichnetes Formular.
- Zwei aktuelle Farbfotos, Breite 26-35 mm und Länge 32-45 mm, mit weißem Hintergrund.
- Reisepass des Antragstellers (einschließlich Fotokopien aller Seiten), der mindestens 1 Jahr lang gültig sein muss.
- Krankenversicherung für Spanien.
- Legalisierte Bescheinigung über keine strafrechtliche Verurteilung aus jedem Land, in dem der Antragsteller in den letzten 5 Jahren gelebt hat.
- Legalisierte Bescheinigung über keine strafrechtliche Verurteilung aus Spanien.
- Das Dokument (Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde), das die Familienverhältnisse belegt.
* Die Bescheinigung muss legalisiert und ins Spanische übersetzt werden.
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